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Gold Sohn

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Ankauf von Gold, Edelmetallen und Uhren
Gold Sohn – Stand: Februar 2026

Gold Sohn, Inhaber: Abjar Hanna, Hermann-Brill-Straße 14, 65197 Wiesbaden
– im Folgenden „Gold Sohn“ oder „wir“ genannt –

Verkäufer / Anbieter – im Folgenden „Anbieter“ genannt –


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gold Sohn und dem Anbieter über den Ankauf von Gold, Edelmetallen, Uhren und sonstigen Wertgegenständen.
Abweichende Bedingungen des Anbieters werden nicht anerkannt, es sei denn, Gold Sohn stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Anbieter versichert, volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein.


§ 2 Eigentum und Herkunft der Ware

Der Anbieter bestätigt, dass:

  • er alleiniger Eigentümer der angebotenen Ware ist,

  • die Ware weder verpfändet noch belastet ist,

  • die Ware nicht aus einer strafbaren Handlung stammt,

  • es sich nicht um eine abhandengekommene Sache im Sinne des BGB handelt.

Gold Sohn ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.


§ 3 Zusendung von Wertgegenständen

Die Zusendung von Wertgegenständen erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Anbieters.
Sofern Gold Sohn den Versand organisiert oder Versandkosten übernimmt, besteht eine Versicherung nur im Rahmen der auf der Website gold-sohn.de beschriebenen Bedingungen.
Vom Ankauf ausgeschlossene Materialien sind nicht versichert.

Der Sendung sind folgende Angaben beizulegen:

  • vollständiger Name und Anschrift des Anbieters,

  • Kontaktdaten,

  • Erklärung zur Eigentums- und Herkunftsbestätigung.


§ 4 Bewertung und Preisermittlung

Die Bewertung der eingesandten oder vorgelegten Ware erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Dabei werden Echtheit, Feingehalt und Gewicht festgestellt. Grundlage für das Kaufangebot sind die tagesaktuellen Marktpreise zum Zeitpunkt der Prüfung.

Ein Anspruch auf bestimmte Bewertungsmethoden oder Einzelauswertungen besteht nicht.


§ 5 Kaufangebot und Vertragsschluss

Nach Prüfung der Ware unterbreitet Gold Sohn dem Anbieter ein Kaufangebot telefonisch oder schriftlich.
Das Angebot ist 24 Stunden gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt.
Mit Annahme des Angebots ist der Verkauf rechtsverbindlich.


§ 6 Persönlicher Ankauf vor Ort

Bei persönlicher Vorsprache in den Geschäftsräumen von Gold Sohn wird dem Anbieter ein Angebot unterbreitet, das ausschließlich für den sofortigen Verkauf gilt.
Ein Anspruch auf spätere Annahme besteht nicht.


§ 7 Begutachtung der Ware

Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass zur Prüfung Maßnahmen erforderlich sein können, die sichtbare Spuren hinterlassen oder zur Demontage führen können (z. B. Abrieb, Öffnung von Gehäusen).
Diese Maßnahmen sind Bestandteil einer fachgerechten Analyse und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Technische Prüfverfahren (z. B. Röntgenfluoreszenzanalyse) können eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Herausgabe der Analyseergebnisse besteht nicht.


§ 8 Schmucksteine und Edelsteine

Gold Sohn kauft grundsätzlich keine Schmucksteine, Halbedelsteine oder Diamanten unter 1,0 ct an.
Sofern technisch möglich und zuvor gewünscht, können Steine aus Schmuckstücken entfernt und an den Anbieter zurückgesendet werden.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.


§ 9 Auszahlung des Kaufpreises

Die Auszahlung erfolgt nach Vertragsschluss:

  • bargeldlos per Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto oder

  • bar gegen Quittung vor Ort, sofern gesetzlich zulässig.

Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich.


§ 10 Rücksendung

Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird die Ware an den Anbieter zurückgesendet.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Anbieter über.

Nicht ankaufsfähige Materialien können entsorgt werden, sofern keine Rücksendung ausdrücklich gewünscht wurde.


§ 11 Eigentumsübergang

Das Eigentum an den angekauften Gegenständen geht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf Gold Sohn über.


§ 12 Geldwäschegesetz

Bei Ankäufen ab 2.000 € ist gemäß Geldwäschegesetz eine Identifikation des Anbieters erforderlich.
Gold Sohn ist berechtigt, Kopien von Ausweisdokumenten zu verlangen und aufzubewahren.


§ 13 Haftung

Gold Sohn haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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